Beamtenpolitisches Seminar am Friedrichshain

Vom 27. bis 29. September 2022 traf sich der stellvertretende Bundesvorsitzende Stefan Wesselmann, zuständig für den Bereich Beamtenpolitik, zu einer Grundschulung mit Teilnehmenden der VBE-Landesverbände aus diesem Arbeitsbereich. Neben den Kernbereichen des Berufsbeamtentums, wie dem Leistungsprinzip, der Bestenauslese, dem besonderen Treueverhältnis und der daraus erwachsenden Fürsorgepflicht und dem Alimentationsprinzip, spielte natürlich auch das Thema Streikrecht für Beamte eine Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil am 12. Juni 2018 die Bedeutung des Streikverbots für Beamte als strukturelles Element des Beamtentums in großer Klarheit deutlich gemacht. Nachdem die Beschwerdeführer:innen beim Bundesverfassungsgericht unterlagen, haben sie ihr Anliegen vor über zwei Jahren dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorgelegt. Die Bedeutung der zu treffenden Entscheidung ergibt sich auch daraus, dass die Angelegenheit an die große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abgegeben worden ist. Nun ist abzuwarten, wie hier entschieden wird und welchen Einfluss das entsprechende Urteil auf die weitere Rechtsprechung in Deutschland haben wird.

Auch zum Alimentationsprinzip gibt es inzwischen umfangreiche höchstinstanzliche Rechtsprechungen. Hier müssen sich Bund und Länder nun auf den Weg machen, jeweils eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen. Wie in allen Bereichen des Beamten- und Dienstrechts geschieht dies aufgrund der föderalen Strukturen inhaltlich und zeitlich äußerst unterschiedlich. Der Austausch der Funktionsträger:innen aus den Landesverbänden des VBE ist daher umso wichtiger, um Informationen und Argumentationsgrundlagen in den eigenen Landesverband mitzunehmen.