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Ein Bildungsplan, zwei Namensschilder

 

VBE sieht Wettbewerbsnachteile für Hauptschulen

 

Stuttgart.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht ab dem kommenden Schuljahr einen eindeutigen Wettbewerbsnachteil für alle Hauptschulen, die sich nicht Werkrealschule nennen dürfen, obwohl sie nach dem völlig identischen Bildungsplan der Werkrealschule unterrichten.

 

Die Grundschulempfehlung „Hauptschule/Werkrealschule“ lässt Eltern die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Hauptschule oder an einer Werkrealschule neuen Typs anmelden. Beide Schulformen unterrichten die Schüler nach dem Bildungsplan der Werkrealschule; Hauptschulen bieten jedoch kein 10 Schuljahr an.

 

Seit 16 Jahren führen Hauptschulen im Dienstsiegel die Bezeichnung „Hauptschule mit Werkrealschule“, auch wenn sie das zehnte Schuljahr vor Ort nicht anbieten, sondern lediglich den Zusatzunterricht ab der achten Klasse. Ab dem kommenden Schuljahr wird es nun neben der reinen Hauptschule die „neue“ Werkrealschule geben, an der ebenfalls ein Hauptschulabschluss erworben werden kann. Obwohl die Werkrealschule wie die Realschule die Mittlere Reife vergibt, dürfen Schüler nach der vierten Klasse jedoch nicht zwischen Werkrealschule und „echter“ Realschule wählen.

 

Da die Standortfrage auch von der Zahl der angemeldeten Schüler abhängt, sieht der VBE die Hauptschulen jetzt gegenüber den Werkrealschulen eindeutig im Nachteil. So müssen die Hauptschulen den Eltern künftig immer wieder klar machen, dass der Unterricht nach dem Bildungsplan der Werkrealschule abge-halten wird, selbst wenn am Türschild nicht „Werkrealschule“ draufsteht.

 

Umgekehrt werden viele Werkrealschüler trotz Besuch dieser Schulart keine Mittlere Reife erlangen, weil ihnen wegen schlechterer Noten der Übertritt in die 10. Klasse verwehrt bleibt und sie so die Werkrealschule mit einem Haupt-schulabschluss verlassen müssen. Diesen Hauptschulabschluss haben auch gescheiterte Gymnasiasten oder Realschüler in der Tasche, wenn sie ihren Bil-dungsgang vorzeitig abgebrochen, die neunte Klasse aber „bestanden“ haben.

 

Der VBE wünscht sich, dass künftig stabile Hauptschulen gleichfalls das Türschild „Werkrealschule“ montieren dürfen - eben mit dem Zusatz „ohne 10. Klasse“. Bei den Progymnasien ist so etwas in ähnlicher Form ja auch möglich.

 

15. April 2010

 

 

 

www.vbe-bw.de


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